Unsere Verpflichtungen
Die Konzerngesellschaften verpflichten sich zu Einhaltung Die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, dass die Verwendung dieser Daten entspricht rechtliche und regulatorische Anforderungen und respektiert die Rechte der betroffenen PersonenDie
Die Markenunternehmen haben einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der früher als … bekannt war. Entsprechend Informationstechnologie und Freiheiten (CIL) seit 2012, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten und die Maßnahmen der verschiedenen Stellen im Bereich des Datenschutzes zu koordinieren.
Speziell in Datenschutz und der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ausgebildet und zertifiziert. Gemäß Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016, bekannt als „DSGVO“, ist der Datenschutzbeauftragte den europäischen Aufsichtsbehörden gemeldet und deren Hauptansprechpartner.
Alle Konzerngesellschaften, unabhängig von ihrer Rolle und Verantwortung bei der Datenverarbeitung (Verantwortlicher oder Unterauftragnehmer), verpflichten sich, personenbezogene Daten rechtmäßig und auf der in den Vorschriften vorgesehenen Rechtsgrundlage zu erheben und zu verarbeiten:
Die Konzerngesellschaften gewährleisten, dass Daten mit höchster Sicherheit und Vertraulichkeit verarbeitet werden.
Bereits in der Entwurfsphase setzen sie alle menschlichen, materiellen, logischen und physischen Ressourcen ein, um sicherzustellen, dass ein hohes Niveau Die Sicherheitsmaßnahmen werden an die Sensibilität der verarbeiteten Daten und das mit der Verarbeitung oder ihrer Durchführung verbundene Risiko angepasst.
Die Konzerngesellschaften verpflichten sich, die verarbeiteten personenbezogenen Daten niemals zu vermarkten, unabhängig vom Kontext oder Zweck der Verarbeitung.
Nutzung personenbezogener Daten
Die Daten werden so lange gespeichert, wie es zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben und verarbeitet wurden, erforderlich ist. Diese Fristen können jedoch verlängert werden. um zu entsprechen rechtliche Verpflichtungen und geltende Fristen, abhängig von der Art der Verarbeitung.
Daten werden verarbeitet hauptsächlich für die unten aufgeführten Zwecke:
Kontrolle von Datentransfers
Konzernunternehmen übermitteln personenbezogene Daten nur an ordnungsgemäß autorisierte Empfänger und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. vertraglich von allen Subunternehmern das gleiche Maß an Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu verlangen.
Werden personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union übermittelt, verpflichten sich die Konzerngesellschaften dazu, dies zu gewährleisten. in Übereinstimmung mit geltende Vorschriften und im Rahmen von Standardvertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission genehmigt wurden um den Datenschutz zu gewährleisten.
Gemäß Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung über die Datenverarbeitung, Daten Dateien und die individuellen Freiheitsrechte in ihrer geänderten Fassung sowie die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016, die „DSGVO“, Personen, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen sind, können ihre Rechte ausüben (Recht auf Zugang, Berichtigung, Änderung, Löschung oder Übertragbarkeit personenbezogener Daten) Sie können jederzeit ihre Identität nachweisen. Sie können außerdem aus berechtigten Gründen der Verarbeitung ihrer Daten ganz oder teilweise widersprechen oder eine zuvor erteilte Einwilligung widerrufen.
Anfragen zur Ausübung dieser Rechte richten Sie bitte per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten unter dpo@be-ys.com.
Diese Anfragen werden vom Datenschutzbeauftragten persönlich entgegengenommen, um die Vertraulichkeit des Datenaustauschs zu gewährleisten. Die Bearbeitungsprozesse werden daher vom Datenschutzbeauftragten initiiert und gesteuert, um die gesetzlichen Fristen für die Beantwortung von Anfragen zur Ausübung von Rechten einzuhalten.
Falls der Austausch mit den Konzerngesellschaften nicht zufriedenstellend verlaufen ist, hat die betroffene Person die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), der für die Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten in Frankreich zuständigen Aufsichtsbehörde, oder bei einer anderen Aufsichtsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates einzureichen.
Diese Datenschutzrichtlinie kann jederzeit geändert und aktualisiert werden.